Ausbildung zur Bäckerei-Fachverkäuferin
Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei
Ausbildungsdauer:
Die
Ausbildung dauert 3 Jahre (36 Monate).
Präsentieren und Verkaufen
Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sind für die Präsentation und den Verkauf
von Nahrungs- und Genussmitteln in Bäckereien, Fleischereien oder Konditoreien
zuständig. Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte
und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte Bäckerei, Konditorei oder
Fleischerei.
Zum Verkauf der jeweiligen Erzeugnisse gehört jedoch mehr, als nur die Ware
über den Ladentisch zu reichen und das Geld entgegen zu nehmen: Aufmerksam, freundlich
und schnell wollen die Kunden bedient und zum Teil auch beraten werden, selbst
wenn größter Andrang herrscht. Wichtige Aufgabe ist es darüber hinaus, die
Waren ansprechend zu präsentieren und für Ordnung, Sauberkeit und einwandfreie
Hygiene im Verkaufsraum zu sorgen. Für all diese Tätigkeiten sind gute
Warenkenntnisse, einschließlich Wissen über Lagerung und Haltbarkeit, ebenso
notwendig wie Kenntnisse der in der Herstellung verwendeten Grundstoffe.
Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk arbeiten sowohl in Bäckereien,
Konditoreien oder Fleischereien als auch in den entsprechenden Abteilungen von
Supermärkten und Kaufhäusern.
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. Dies liegt immer im
Ermessen des Betriebes.
Spaß am Umgang mit Menschen und außergewöhnlichen Aufgaben,
Freude am Beraten - kurz: der ideale Job für Menschen, die mitten im Leben
stehen.
Ausbildungsinhalte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die
folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik,
6. Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen,
7. Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
9. Kundenberatung, Verkauf von Produkten,
10. Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
11. Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial
und Betriebsmitteln,
12. Durchführen von Geschäftsverkehr,
13. Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung,
14. Verpacken und Aushändigen von Waren,
15. Präsentieren von Waren,
16. Umgang mit Waren, Fachberatung,
17. Herstellen von Gerichten.
Prüfungen:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine
Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
stattfinden.
Abschlussprüfung:
Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit.