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Ausbildung zur Bäckerei-Fachverkäuferin

Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

 

Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre (36 Monate). 

 

Präsentieren und Verkaufen
Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sind für die Präsentation und den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln in Bäckereien, Fleischereien oder Konditoreien zuständig. Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei.

Zum Verkauf der jeweiligen Erzeugnisse gehört jedoch mehr, als nur die Ware über den Ladentisch zu reichen und das Geld entgegen zu nehmen: Aufmerksam, freundlich und schnell wollen die Kunden bedient und zum Teil auch beraten werden, selbst wenn größter Andrang herrscht. Wichtige Aufgabe ist es darüber hinaus, die Waren ansprechend zu präsentieren und für Ordnung, Sauberkeit und einwandfreie Hygiene im Verkaufsraum zu sorgen. Für all diese Tätigkeiten sind gute Warenkenntnisse, einschließlich Wissen über Lagerung und Haltbarkeit, ebenso notwendig wie Kenntnisse der in der Herstellung verwendeten Grundstoffe.

Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk arbeiten sowohl in Bäckereien, Konditoreien oder Fleischereien als auch in den entsprechenden Abteilungen von Supermärkten und Kaufhäusern.

 

Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. Dies liegt immer im Ermessen des Betriebes.

Spaß am Umgang mit Menschen und außergewöhnlichen Aufgaben,
Freude am Beraten - kurz: der ideale Job für Menschen, die mitten im Leben stehen.

 

 

Ausbildungsinhalte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die
folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik,
6. Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen,
7. Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
9. Kundenberatung, Verkauf von Produkten,
10. Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
11. Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial
und Betriebsmitteln,
12. Durchführen von Geschäftsverkehr,
13. Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung,
14. Verpacken und Aushändigen von Waren,
15. Präsentieren von Waren,
16. Umgang mit Waren, Fachberatung,
17. Herstellen von Gerichten.

 

 

 

Prüfungen:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden.

Abschlussprüfung:
Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit.